Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorge der gesetzlichen Krankenkasse

Die einzelnen Untersuchungen werden mit U1 bis U9 sowie J1 bezeichnet und richten sich nach dem jeweiligen Alter des Kindes.

  • U1 – direkt nach der Geburt
  • U2 – 3. bis 10. Lebenstag
  • U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
  • U4 – 3. bis 4. Monat
  • U5 – 6. bis 7. Monat
  • U6 – 10. bis 12. Monat
  • U7 – Ca. 2 Jahre
  • U7a – Ca. 3 Jahre
  • U8 – Ca. 4 Jahre
  • U9 – Ca. 5 Jahre
  • J1 – 12 bis 14 Jahre

Und dazwischen?

In keinem anderen Lebensabschnitt macht der Mensch so gewaltige Entwicklungsschritte wie in den ersten Jahren. Allerdings entwickeln sich nie zwei Kinder gleich, deshalb sind die Entwicklungsschritte, wie sie in Büchern oder auch im Internet zu finden sind, immer nur als grobe Anhaltspunkte zu verstehen. Der regelmäßige Besuch beim Kinder- und Jugendarzt ist der richtige Weg, die Entwicklung Ihres Kindes zu überprüfen.

Doch, wie Sie sehen, ist im Alter vom 6. bis 12. Lebensjahr und im vorberuflichen Alter vom Gesetzgeber keine Früherkennungsuntersuchung vorgesehen. Wir bieten deshalb zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für diese Altersgruppen an:

  • U10 –  7.-8. Lebensjahr
  • U11 –  9.-10. Lebensjahr
  • J2  –   16.-18. Lebensjahr

Hier können frühzeitig Störungen entdeckt und entsprechend behandelt werden.

Wie immer gilt auch hier die Devise: je früher Fehlentwicklungen entdeckt werden, umso besser können wir sie behandeln.

Ziel der Untersuchungen ist, den Reifezustand und die Intaktheit des Nervensystems zu beurteilen. Bei vorliegenden Verzögerungen oder Störungen können gezielt weitere Schritte veranlasst oder andere Spezialisten hinzugezogen werden.

Die psychosoziale Entwicklung des Kindes ist ein weiterer Schwerpunkt der Vorsorge. Den Eltern werden entwicklungspsychologische Kenntnisse vermittelt, um das emotionale Wechselspiel des Kindes besser zu verstehen.

In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse zusätzliche Kosten.

Diese erweiterten Vorsorgemaßnahmen gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Einige Kassen übernehmen jedoch die Kosten im Rahmen zusätzlicher Verträge oder erstatten die Privatrechnung. Unsere Praxis hat mit verschiedenen Krankenkassen Selektivverträge für die Übernahme von Kosten geschlossen. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenversicherung, ob auch Sie hiervon profitieren können.

Unser ärztlicher Rat lautet: Nutzen Sie diese Vorsorgeuntersuchungen!
Für einen guten und sicheren Start ins Leben.

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